Kampedia - Direktmarketing & Crossmedia Kampagnenzur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich/Vertragsschluss

  1. Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Geschäftsbeziehungen der kampedia GbR (im Folgenden kampedia genannt) zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von kampedia, zudem bedarf auch die Änderung dieser Vereinbarung der Schriftform.
  2. Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn kampedia in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung vorbehaltlos erbringen.

II. Leistungen

  1. Der Umfang eines Dienstleistungs- bzw. Softwareauftrages bestimmt sich nach dem gemeinsam erstellten Lastenheft oder nach der Auftragsbestätigung der Firma kampedia.
  2. Kaufverträge über Waren und Hardware gelten, auch wenn sie zeitlich mit etwaigen Bestellungen von Software und Dienstleistungen zusammenfallen, als eigenständige Vereinbarungen, die auch unabhängig davon geschlossen worden wären, es sei denn der Auftraggeber beweist, dass dem nicht so sei. Der Verkaufspreis beinhaltet grundsätzlich weder Schulung noch Einführung in die Benutzung der überlassenen Hardware oder Produkte. Zur Softwareerstellung hingegen gehört auch die Fertigung des Bedienerhandbuches für den Anwender, jedoch soweit vertraglich nicht anderweitig vereinbart, nicht Einweisung und Schulung.
  3. Ein Programm oder Projekt gilt mit der Benutzung des gesamten Programms oder Projektes oder eines wesentlichen Teiles durch den Verwender als abgenommen. Es gilt ferner als abgenommen, wenn der Auftraggeber auf eine Abnahmeanzeige der kampedia nicht einen Abnahmetermin innerhalb der auf das Anzeigedatum folgenden 14 Werktage nennt.
  4. kampedia bemüht sich, die Auftraggeber zeitig zu bedienen. Soweit sie jedoch im Softwarebereich Fertigstellungsdaten angibt, handelt es sich dabei um ungefähre Schätzungen. Liegt ein brauchbarer Teil der in Auftrag gegebenen Software vor, ist der Abnehmer verpflichtet, mit diesem zu arbeiten.
  5. Vermittelt kampedia Dienstleistungen, Produkte und/oder Programme anderer Hersteller, beschränkt sich die Haftung von kampedia auf Verschulden bei der Auswahl des Programmlieferanten.
  6. Von kampedia entwickeltes Gedankengut und/oder erstellte Software gilt zwischen den Vertragsparteien als schutzwürdig und schutzfähig. Die Konzepte und/oder Programme sind ausschließlich für den Einsatz beim Verwender bestimmt. Sowohl das Fertigen von Kopien für andere Zwecke als auch das Überlassen des Programms an Dritte zu diesem oder einem anderen Zwecke ist unzulässig. Ferner gilt, dass der Einsatz dieser Programme, bzw. des Gedankengutes für die Produktion und/oder Weiterentwicklung des Gedankengutes sowie der Programmen von Dritten, nicht nur das ausdrückliche Einverständnis der Firma kampedia fällig wird sondern auch Schadensersatzansprüche seitens kampedia geltend gemacht werden können. Bei Überlassung des Programms verfällt der zwischen den Parteien vereinbarte Kaufpreis als Vertragsstrafe. Dieser wird auf einen möglichen Schadensersatz der kampedia nicht angerechnet. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes ist möglich.

III. Preise

  1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise von kampedia enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, außer der Einzelvertrag sieht hier eine andere Regelung vor.
  2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).
  4. Sollte ein Auftrag sich länger als 4 (vier) Monate hinziehen, ist Kampedia berechtigt die Preise den Marktgegebenheiten entsprechend anzupassen, sollen diese es erfordern.

IV. Zahlung

  1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
  2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann kampedia eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann kampedia eine Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen kampedia auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
  5. Bei Vertragsverletzungen, insbesondere verspäteter Zahlung ist kampedia berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % über dem Basiszinssatz einzufordern. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

V. Lieferung

  1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von kampedia ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
  3. Verzögert kampedia die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von kampedia zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
  4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von kampedia als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung seitens kampedia ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  5. kampedia steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  6. Verpackungen werden Aufgrund der obliegenden Pflichten aus der Verpackungsverordnung von kampedia zurück genommen. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb von kampedia zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/ Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können kampedia auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Sitz von kampedia, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Sitz von kampedia entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist kampedia berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen seitens kampedia gegen den Auftraggeber Eigentum von kampdia. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an kampedia ab. kampedia nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für kampedia bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist kampedia auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des von kampedia beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von kampedia verpflichtet.
  2. Bei Be- oder Verarbeitung von kampedia gelieferter und in Firmeneigentum stehender Waren ist kampedia als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist kampedia auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VII. Beanstandungen/Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der schriftlichen Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  3. Soweit es sich um Software handelt, besteht seitens kampedia die Verpflichtung in kostenloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung ab Standort kampedia binnen angemessener Frist. Für darüber hinausgehende Vorortleistungen bei sämtlichen Kampagnen, Software-, und/oder Hardwareaufträgen (Einbau, Inbetriebnahme, Präsentation), berechnet kampedia nach den jeweiligen gültigen Verrechnungssätzen, Arbeits- und Fahrtkosten. Zeigen sich Mängel, hat der Verwender, bei dem die Mängel auftreten, für kampedia in einem Mängelprotokoll festzuhalten, wann und in welchem Zusammenhang diese Mängel auftreten. kampedia steht eine angemessene Zeit zur Fehlersuche zur Verfügung. Nach Ortung des Fehlers hat kampedia diesen innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes zu beseitigen. Steht zu befürchten, dass Fehlersuche und Fehlerbeseitigung einen größeren Zeitraum in Anspruch nehmen werden, ist kampedia berechtigt, dem Anwender eine brauchbare Interimslösung zur Verfügung zu stellen. Für die im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei einer etwaigen Nachbesserung durch kampedia eingebauten Teile wird nur bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
  4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet kampedia nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
  5. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens von kampedia. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. kampedia ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
  6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden, es sei denn dies ist im Einzelvertrag anders geregelt. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

VIII. Reparatur

  1. Der Reparaturumfang richtet sich nach dem schriftlichen Reparaturauftrag. Liegt ein solcher nicht vor, bestimmen sich Reparaturauftrag und Umfang nach dem billigen Ermessen der kampedia.
  2. Soweit kampedia nicht in der Lage ist, die entsprechenden Reparaturen durchzuführen, ist sie berechtigt, die Reparaturarbeiten bei Niederlassungen der Herstellerfirmen oder anderen autorisierten Werkstätten namens und im Auftrag des Kunden durchführen zu lassen. Reparatur-Rechnungen sind sofort ohne Skontoabzug fällig.

IX. Haftung

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
  2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht – bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden, – bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von kampedia; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, – im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, – bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware, – bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

X. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

XI. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von kampedia nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

XII. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XIII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten ist für beide Teile Ludwigsburg und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.
  2. Erfüllungsorte sind Ludwigsburg, Freiberg am Neckar, sowie Remseck-Aldingen. Der Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von kampedia. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

XV. Allgemeine Schlussvorschriften

  1. Für die Schäden haftet kampedia, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur im Falle mindestens grober Fahrlässigkeit. Bei Schadensersatzhaftung ist die Höhe des Bestellwertes auf die jeweiligen Waren begrenzt. Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden oder andere mittelbare Folgeschäden sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten wird ausgeschlossen.
  2. Die Aufrechnung mit noch nicht von kampedia schriftlich anerkannten oder nicht rechtskräftigen Gegenforderungen ist unzulässig.
  3. Der Kunde ist jederzeit widerruflich berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsganges weiterzuveräußern, nicht jedoch darüber anderweitig zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware entstehenden Kaufpreisforderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an kampedia ab. kampedia ermächtigt ihn, widerruflich, die Forderungen im eigenen Namen auf Rechnung von kampedia einzuziehen. kampedia ist berechtigt, Vorbehaltsware bei Vertragsbruch des Käufers oder Zahlungsverzug zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von kampedia hingewiesen und kampedia unverzüglich benachrichtigt.
  4. kampedia bemüht sich, ihre Kundschaft zufriedenzustellen und deshalb bestätigte Lieferdaten einzuhalten. Bestätigte Lieferdaten verstehen sich jedoch als ungefähre Schätzungen. Werden diese Lieferdaten um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Auftraggeber das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, kann der Kunde nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Art und Benennung – ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Falls eine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen oder eines ihnen unterliegenden Vertrages ungültig ist oder wird, so berührt dies im Zweifel nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt vielmehr eine gültige, welche Sinn und Zweck der ungültigen am nächsten kommt.
  6. Die Abwerbung von Mitarbeitern ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, während ihrer vertraglichen Beziehung weder gegenseitig Mitarbeiter abzuwerben, noch Mitarbeiter aus der jeweiligen anderen Firma einzustellen. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichten sie sich, Schadensersatz zu leisten und ohne Anrechnung auf einen möglichen Schadensersatz, pauschal eine Vertragsstrafe in Höhe des Jahresbruttobezuges des entsprechenden Mitarbeiters an den Vertragspartner zu bezahlen.
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